Rechtssatz RS0062832
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0062832
Geschäftszahl
7Ob531/77; 1Ob503/96
Entscheidungsdatum
04.06.1996
Rechtssatz
Erteilt der Hauptspediteur einem anderen Spediteur den Auftrag, die Verzollung und die Ausfolgung der Ware im eigenen Namen, jedoch für Rechnung des Hauptspediteurs zu besorgen, weil dieser jene Geschäfte nicht ausführen kann, so liegt ein Zwischenspeditionsvertrag vor; wird hingegen nur eine Hilfsperson zur Erfüllung des ihm obliegenden Versendungsgeschäftes bestellt, so schreitet ein Unterspediteur ein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0062832
Dokumentnummer
JJR_19770623_OGH0002_0070OB00531_7700000_009