Rechtssatz RS0063707
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0063707
Entscheidungsdatum
26.06.2025
Rechtssatz
Nicht zur Konkursmasse gehören Rechte des Gemeinschuldners, die nicht das Vermögen, sind, wie Persönlichkeitsrechte und dergleichen, weiters der Exekution entzogene Sachen und Rechte und Sachen, die zwar in der Gewahrsame des Gemeinschuldners sind, aber einem anderen gehören, zB solche, an denen Aussonderungsrechte bestehen.
Entscheidungstexte
- 8 Ob 593/86
Entscheidungstext OGH 18.12.1986 8 Ob 593/86
Veröff: SZ 59/228
- 8 Ob 524/94
Entscheidungstext OGH 30.06.1994 8 Ob 524/94
Auch; nur: Nicht zur Konkursmasse gehören der Exekution entzogene Sachen und Rechte. (T1); Beisatz: Dies ist nach dem Zeitpunkt der Konkurseröffnung oder des Vermögenserwerbes während des laufenden Konkurses zu beurteilen. (hier: Der einmalig wegen unfallbedingter sechsundfünzigjähriger Invalidität ausbezahlte Versicherungsbetrag ist Bestandteil der Konkursmasse). (T2)
- 2 Ob 564/95
Entscheidungstext OGH 26.05.1997 2 Ob 564/95
Auch; nur: Nicht zur Konkursmasse gehören Rechte des Gemeinschuldners, die nicht das Vermögen, sind, wie Persönlichkeitsrechte und dergleichen. (T3)
- 3 Ob 2376/96z
Entscheidungstext OGH 28.08.1997 3 Ob 2376/96z
nur T1; Beisatz: Unpfändbarer Teil der Bezüge. (T4)
- 10 ObS 152/01b
Entscheidungstext OGH 04.09.2001 10 ObS 152/01b
Vgl auch; nur T1, Beis wie T4; Beisatz: Auch die Zweijahresfrist des § 12a Abs 2 KO gilt nicht für die unpfändbaren Bezugsteile. (T5); Beisatz: Hier: Aufrechnungsbefugnis des Sozialversicherungsträgers. (T6)
- 10 ObS 233/02s
Entscheidungstext OGH 10.12.2002 10 ObS 233/02s
Auch; Beis wie T2 nur: Dies ist nach dem Zeitpunkt der Konkurseröffnung oder des Vermögenserwerbes während des laufenden Konkurses zu beurteilen. (T7)
- 3 Ob 120/12m
Entscheidungstext OGH 08.08.2012 3 Ob 120/12m
Vgl; Beisatz: Vermögenswerte, an denen bestimmten Gläubigern Rechte auf abgesonderte Befriedigung zustehen, gehören dennoch zur Konkursmasse. (T8)
- 2 Ob 188/11b
Entscheidungstext OGH 11.10.2012 2 Ob 188/11b
Auch; nur: Nicht zur Konkursmasse gehören Sachen, die einem anderen gehören. (T9)
- 7 Ob 79/18w
Entscheidungstext OGH 24.05.2018 7 Ob 79/18w
- 17 Ob 5/25x
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 26.06.2025 17 Ob 5/25x
nur: Sachen, die zwar in der Gewahrsame des Schuldners sind, aber einem anderen gehören, sind nicht Teil der (maßgeblichen) Insolvenzmasse iSd § 2 Abs 2 IO („Sollmasse“). Das gilt insbesondere für Sachen, an denen Aussonderungsrechte Dritter nach § 44 IO bestehen. (T10)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0063707
Zuletzt aktualisiert am
08.08.2025
Dokumentnummer
JJR_19861218_OGH0002_0080OB00593_8600000_002