Rechtssatz RS0066727
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0066727
Entscheidungsdatum
05.12.1995
Rechtssatz
Das Wort "Profi" enthält auch in Kombination mit "Farb", "Bau" oder "Ihr Bau" nur beschreibende Angaben über die Art der Herstellung, die Bestimmung oder die Beschaffenheit der damit bezeichneten Waren oder Dienstleistungen im Sinne des § 4 Abs 1 Z 2 MSchG.Das Wort "Profi" enthält auch in Kombination mit "Farb", "Bau" oder "Ihr Bau" nur beschreibende Angaben über die Art der Herstellung, die Bestimmung oder die Beschaffenheit der damit bezeichneten Waren oder Dienstleistungen im Sinne des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 2, MSchG.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 26/92
Entscheidungstext OGH 16.06.1992 4 Ob 26/92
Veröff: ÖBl 1992,221
- 4 Ob 84/95
Entscheidungstext OGH 05.12.1995 4 Ob 84/95
Auch; Beisatz: Die Wortfolge "Do it yourself" hat zur Kennzeichnung von Baustoffen und sonstigen Materialien, die in sogenannten Heimwerker-Baumärkten verkauft werden, nur beschreibenden Charakter. Das Wort "Profi" enthält in Verbindung mit dem Zeichenbestandteil "Do it yourself" nur beschreibende Angaben im Sinne des § 4 Abs 1 Z 2 MSchG. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0066727
Dokumentnummer
JJR_19920616_OGH0002_0040OB00026_9200000_001