Rechtssatz RS0069536
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0069536
Entscheidungsdatum
14.07.2026
Rechtssatz
Durch § 53 MRG sollte die frühere Verweisung im § 12 Abs 3 des RBG auf die §§ 16 und 16 a MG, die damit nach der gänzlichen Tilgung des Wohnbaudarlehens der öffentlichen Hand auf Grund einer vorzeitigen begünstigten Rückzahlung Vereinbarungen über die Höhe des Mietzinses zuließ, durch den Hinweis ersetzt werden, dass in diesen Fällen der § 16 MRG nicht gilt.Durch Paragraph 53, MRG sollte die frühere Verweisung im Paragraph 12, Absatz 3, des RBG auf die Paragraphen 16 und 16 a MG, die damit nach der gänzlichen Tilgung des Wohnbaudarlehens der öffentlichen Hand auf Grund einer vorzeitigen begünstigten Rückzahlung Vereinbarungen über die Höhe des Mietzinses zuließ, durch den Hinweis ersetzt werden, dass in diesen Fällen der Paragraph 16, MRG nicht gilt.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 54/83
Entscheidungstext OGH 20.09.1983 5 Ob 54/83
Veröff: EvBl 1984/5 S 18 = MietSlg XXXV/25 = ImmZ 1984,136
- 6 Ob 646/84
Entscheidungstext OGH 04.10.1984 6 Ob 646/84
Vgl auch
- 5 Ob 120/86
Entscheidungstext OGH 10.06.1986 5 Ob 120/86
Vgl auch; Beisatz: Die vom Gesetz normierte Ausnahme des Bestandgegenstandes von den gesetzlichen Bestimmungen des MRG über die Beschränkung freier Mietzinsbildung soll nicht ausschließlich für jenen Liegenschaftseigentümer gelten, der die Rückzahlung selbst geleistet hat. Sie gilt für jeden nach der begünstigten Rückzahlung geschlossenen Mietvertrag, ungeachtet des Umstandes, ob zwischenweilig ein Wechsel im Eigentum der Liegenschaft eingetreten ist. (T1)
- 5 Ob 314/99h
Entscheidungstext OGH 23.11.1999 5 Ob 314/99h
Vgl auch; Beis wie T1 nur: Sie gilt für jeden nach der begünstigten Rückzahlung geschlossenen Mietvertrag, ungeachtet des Umstandes, ob zwischenweilig ein Wechsel im Eigentum der Liegenschaft eingetreten ist. (T2); Veröff: SZ 72/189
- 5 Ob 181/06p
Entscheidungstext OGH 03.10.2006 5 Ob 181/06p
Vgl aber; Beisatz: § 53 MRG ist im Fall einer begünstigten Rückzahlung nach den RBG 1987 nicht anzuwenden. (T3)
- 5 Ob 104/25t
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 14.07.2026 5 Ob 104/25t
vgl; Beisatz: Der Ausnahmetatbestand des § 53 MRG iVm § 12 Abs 3 RBG 1971 setzt die im RBG 1971 – materiell- und verfahrensrechtlich – geregelte vorzeitige begünstigte Rückzahlung voraus. Insbesondere reicht es nicht aus, dass die Voraussetzungen einer begünstigten Rückzahlung (bloß) theoretisch vorlagen und das (gesamte) Darlehen aus welchen Gründen immer in dem dafür offen stehenden Zeitraum getilgt wurde. (T4)
Beisatz: Die vorzeitige Fälligstellung eines WWF-Darlehens ist der Erledigung des Begehrens nach § 8 RBG 1971 nicht gleichzusetzen. (T5)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0069536
Zuletzt aktualisiert am
19.10.2026
Dokumentnummer
JJR_19830920_OGH0002_0050OB00054_8300000_001