Rechtssatz RS0069873
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0069873
Entscheidungsdatum
26.09.2000
Rechtssatz
Der Anspruch nach § 10 MRG richtet sich gegen den jeweiligen Vermieter im Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses. War der Käufer der Liegenschaft noch nicht in das Bestandverhältnis mit den Klägern eingetreten, bestanden zwischen ihm und den Klägern keinerlei Rechtsbeziehungen.Der Anspruch nach Paragraph 10, MRG richtet sich gegen den jeweiligen Vermieter im Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses. War der Käufer der Liegenschaft noch nicht in das Bestandverhältnis mit den Klägern eingetreten, bestanden zwischen ihm und den Klägern keinerlei Rechtsbeziehungen.
Entscheidungstexte
- 7 Ob 501/91
Entscheidungstext OGH 31.01.1991 7 Ob 501/91
- 5 Ob 208/00z
Entscheidungstext OGH 26.09.2000 5 Ob 208/00z
nur: Der Anspruch nach § 10 MRG richtet sich gegen den jeweiligen Vermieter im Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0069873
Dokumentnummer
JJR_19910131_OGH0002_0070OB00501_9100000_001