Rechtssatz RS0070091
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0070091
Entscheidungsdatum
11.04.1989
Rechtssatz
Die auch auf vor dem Inkrafttreten des MRG abgeschlossene Mietverträge eintretende Rückwirkung des neuen Gesetzes (§ 43 Abs 1 MRG) läßt im Bereich des MRG nur mehr die zweistufige Anhebung nach § 18 Abs 2 und Abs 3 MRG zu weil sich der Aufteilungsvorgang nach dem alten und dem neuen System nicht rein additiv vereinbaren läßt.Die auch auf vor dem Inkrafttreten des MRG abgeschlossene Mietverträge eintretende Rückwirkung des neuen Gesetzes (Paragraph 43, Absatz eins, MRG) läßt im Bereich des MRG nur mehr die zweistufige Anhebung nach Paragraph 18, Absatz 2 und Absatz 3, MRG zu weil sich der Aufteilungsvorgang nach dem alten und dem neuen System nicht rein additiv vereinbaren läßt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0070091
Dokumentnummer
JJR_19890411_OGH0002_0050OB00099_8800000_003