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Rechtssatz RS0070179

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0070179

Geschäftszahl

7Ob588/84

Entscheidungsdatum

12.07.1984

Rechtssatz

Der Eintritt eines neuen Mieters in einen bestehenden Vertrag (Vertragsübernahme) sowohl auf Grund Gesetzes als auch auf Grund eines vertraglichen Weitergaberechtes stellt weder den Abschluß eines neuen Mietvertrages noch einer - etwa gesondert, als Abänderung früherer Vereinbarungen erfolgenden - Mietzinsvereinbarung dar. Es bleiben daher alle früher geschlossenen Vereinbarungen an sich aufrecht. Der neue Mieter kann alle Rechte geltend machen, die dem alten Mieter zugestanden wären.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 588/84
    Entscheidungstext OGH 12.07.1984 7 Ob 588/84

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0070179

Dokumentnummer

JJR_19840712_OGH0002_0070OB00588_8400000_001