Rechtssatz RS0070396
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0070396
Entscheidungsdatum
03.05.2007
Rechtssatz
Die Übertragung des bisher vom Mieter durch einen Pächter betriebenen Unternehmens an den Erwerber in Verrechnung der gegen die Verlassenschaft und nach Einantwortung gegen den Erben bestehenden Pflichtteilsansprüche stellt einen Fall der Unternehmensveräußerung im Sinne des § 12 Abs 3 MRG dar.Die Übertragung des bisher vom Mieter durch einen Pächter betriebenen Unternehmens an den Erwerber in Verrechnung der gegen die Verlassenschaft und nach Einantwortung gegen den Erben bestehenden Pflichtteilsansprüche stellt einen Fall der Unternehmensveräußerung im Sinne des Paragraph 12, Absatz 3, MRG dar.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 98/87
Entscheidungstext OGH 23.02.1988 5 Ob 98/87
Veröff: EvBl 1989/30 S 121 = WoBl 1988,66
- 1 Ob 64/07d
Entscheidungstext OGH 03.05.2007 1 Ob 64/07d
Vgl; Beisatz: Verpachtet eine Handelsgesellschaft als Mieterin das vorher von ihr selbst im Mietobjekt betriebene Unternehmen und ändern sich danach die rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten in der Mietergesellschaft im Sinne des § 12a Abs 3 MRG, kann der Vermieter die Anhebung des Mietzinses gemäß § 12a Abs 2 MRG verlangen. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0070396
Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008
Dokumentnummer
JJR_19880223_OGH0002_0050OB00098_8700000_001