Rechtssatz RS0070711
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0070711
Entscheidungsdatum
15.07.1997
Rechtssatz
Ohne zusätzliches besonders schutzwürdiges wichtiges Interesse des Vermieters im Einzelfall kommt der vertraglich vereinbarte Kündigungsgrund der bloßen Konkurseröffnung über das Vermögen des Mieters den anderen im § 30 Abs 2 MRG aufgezählten Fällen an Bedeutung nicht nahe.Ohne zusätzliches besonders schutzwürdiges wichtiges Interesse des Vermieters im Einzelfall kommt der vertraglich vereinbarte Kündigungsgrund der bloßen Konkurseröffnung über das Vermögen des Mieters den anderen im Paragraph 30, Absatz 2, MRG aufgezählten Fällen an Bedeutung nicht nahe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0070711
Dokumentnummer
JJR_19941207_OGH0002_0060OB00628_9400000_001