Rechtssatz RS0072506
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0072506
Entscheidungsdatum
14.07.2026
Rechtssatz
Für die Zulässigkeit von freien Zinsvereinbarungen ist nicht der Zeitpunkt der Bewilligung der vorzeitigen Tilgung des Fondsdarlehens, sondern ausschließlich die tatsächliche Rückzahlung des Darlehens, bedeutsam.
Entscheidungstexte
- 6 Ob 646/84
Entscheidungstext OGH 04.10.1984 6 Ob 646/84
- 5 Ob 104/25t
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 14.07.2026 5 Ob 104/25t
vgl; Beisatz: Der Ausnahmetatbestand des § 53 MRG iVm § 12 Abs 3 RBG 1971 setzt die im RBG 1971 – materiell- und verfahrensrechtlich – geregelte vorzeitige begünstigte Rückzahlung voraus. Insbesondere reicht es nicht aus, dass die Voraussetzungen einer begünstigten Rückzahlung (bloß) theoretisch vorlagen und das (gesamte) Darlehen aus welchen Gründen immer in dem dafür offen stehenden Zeitraum getilgt wurde. (T1)
Beisatz: Die vorzeitige Fälligstellung eines WWF-Darlehens ist der Erledigung des Begehrens nach § 8 RBG 1971 nicht gleichzusetzen. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0072506
Zuletzt aktualisiert am
19.10.2026
Dokumentnummer
JJR_19841004_OGH0002_0060OB00646_8400000_001