Rechtssatz RS0072691
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0072691
Entscheidungsdatum
12.09.1989
Norm
stmk SchischulG §3
stmk SchischulG §5
UWG §1 D3f
Rechtssatz
Nach dem stmk SchischulG ist es verboten, im Schischulgebiet einer anderen Schischule ein Schischulbüro zum Zweck der Anwerbung und Aufnahme von Schülern zu betreiben. Die Übertretung dieses wettbewerbsregelnden Verbotes bildet einen Verstoß gegen § 1 UWG.Nach dem stmk SchischulG ist es verboten, im Schischulgebiet einer anderen Schischule ein Schischulbüro zum Zweck der Anwerbung und Aufnahme von Schülern zu betreiben. Die Übertretung dieses wettbewerbsregelnden Verbotes bildet einen Verstoß gegen Paragraph eins, UWG.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 357/87
Entscheidungstext OGH 14.07.1987 4 Ob 357/87
Veröff: WBl 1988,20
- 4 Ob 104/89
Entscheidungstext OGH 12.09.1989 4 Ob 104/89
Auch; Beisatz: Keine Änderung durch VfGH 30.11.1988, G 173/88 (Erkenntnisverfahren zu 4 Ob 357/87). (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0072691
Dokumentnummer
JJR_19870714_OGH0002_0040OB00357_8700000_001