Rechtssatz RS0073015
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0073015
Entscheidungsdatum
10.07.2001
Norm
ASVG §338 Abs1
Satzung der Vlbg Gebietskrankenkasse §13 Abs4
Satzung der Vlbg Gebietskrankenkasse §25 Abs1
Satzung der Vlbg Gebietskrankenkasse Anh6
Rechtssatz
Bei der Regelung, derzufolge der Punktewert mit zunehmender Punktezahl absinkt, handelt es sich um eine solche des Gesamtvertrages, somit um einen privatrechtlichen Vertrag gemäß § 338 Abs 1 ASVG. Sie ist auch keineswegs willkürlich erfolgt.Bei der Regelung, derzufolge der Punktewert mit zunehmender Punktezahl absinkt, handelt es sich um eine solche des Gesamtvertrages, somit um einen privatrechtlichen Vertrag gemäß Paragraph 338, Absatz eins, ASVG. Sie ist auch keineswegs willkürlich erfolgt.
Entscheidungstexte
- 10 ObS 153/94
Entscheidungstext OGH 20.09.1994 10 ObS 153/94
- 10 ObS 164/97h
Entscheidungstext OGH 04.11.1997 10 ObS 164/97h
- 10 ObS 96/01t
Entscheidungstext OGH 10.07.2001 10 ObS 96/01t
Auch; Beisatz: In diesem Fall ist eine Pauschalierung des Kostenerstattungsanspruches für die Inanspruchnahme eines Wahlarztes zulässig. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0073015
Zuletzt aktualisiert am
07.08.2008
Dokumentnummer
JJR_19940920_OGH0002_010OBS00153_9400000_002