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Rechtssatz RS0074407

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0074407

Geschäftszahl

2Ob10/93; 2Ob2421/96k

Entscheidungsdatum

12.12.1996

Norm

Haager Übk über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht Art4 lita

Rechtssatz

Ein Gastarbeiter, der in Österreich arbeitet und hier ein Zimmer zur Verfügung hat und der sich bei seiner Familie in seinem Heimatstaat nur jedes dritte oder vierte Wochenende, sowie während seines Urlaubs aufhält, hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des Artikel 4, Litera a, Haager-StVA in Österreich.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 10/93
    Entscheidungstext OGH 28.04.1994 2 Ob 10/93
    Veröff: ZfRV 1994,255
  • 2 Ob 2421/96k
    Entscheidungstext OGH 12.12.1996 2 Ob 2421/96k
    Ähnlich; Beisatz: Hier: Jugoslawe, der erst seit zwei Wochen bei Verwandten in Wien wohnte und versuchte, eine Arbeit zu finden. Er hatte die Absicht, auf Dauer in Österreich zu bleiben, verfügte aber weder über eine Arbeitsbewilligung noch über einen Befreiungsschein. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0074407

Dokumentnummer

JJR_19940428_OGH0002_0020OB00010_9300000_001