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Rechtssatz RS0074969

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0074969

Geschäftszahl

7Ob612/95; 4Ob192/09b

Entscheidungsdatum

19.01.2010

Rechtssatz

Besteht ein durch Paragraph 97, ABGB gesicherter Anspruch des Eintrittsberechtigten an der Ehewohnung, ist die Ehe intakt und werden keine berücksichtigungswürdigen Gründe nachgewiesen, warum der Eintrittsberechtigte seinen Wohnsitz nicht (ständig) in der Ehewohnung nehmen will, ist der Bedarf in der vom Ehegatten gewährten Wohnmöglichkeit ausreichend gesichert.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0074969

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2010

Dokumentnummer

JJR_19951018_OGH0002_0070OB00612_9500000_002