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Rechtssatz RS0075644

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0075644

Geschäftszahl

4Ob511/94

Entscheidungsdatum

08.03.1994

Rechtssatz

Nach der Absicht des Gesetzgebers sollen bei der Vergabe von Tabakverschleißgeschäften Opferbefürsorgte, Kriegsopfer und deren Hinterbliebene, sowie nahe Angehörige von Tabakverschleißern vor anderen Bewerbern zum Zug kommen; hiefür seien einerseits Gesichtspunkte der öffentlichen Fürsorge maßgebend, andererseits solle in Fällen, in denen der Inhaber eines selbständigen Tabakverschleißgeschäftes stirbt oder seinen Beruf infolge Alters oder Krankheit aufgibt, das Tabakverschleißgeschäft den nächsten Angehörigen erhalten bleiben, wenn sonst deren wirtschaftlichen Existenz wesentlich erschwert wäre.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 511/94
    Entscheidungstext OGH 08.03.1994 4 Ob 511/94
    Veröff: SZ 67/36

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0075644

Dokumentnummer

JJR_19940308_OGH0002_0040OB00511_9400000_003