Rechtssatz RS0076373
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0076373
Entscheidungsdatum
19.09.1995
Rechtssatz
Auch bei einer erfolgreichen Vermittlungstätigkeit des Maklers ist die Vereinbarung, auch für die Provision des Verkäufers aufzukommen, nur im Fall des § 8 Abs 7 ImmMV zulässig.Auch bei einer erfolgreichen Vermittlungstätigkeit des Maklers ist die Vereinbarung, auch für die Provision des Verkäufers aufzukommen, nur im Fall des Paragraph 8, Absatz 7, ImmMV zulässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0076373
Dokumentnummer
JJR_19910619_OGH0002_0090OB00706_9100000_001