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Rechtssatz RS0076788

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0076788

Geschäftszahl

9ObA130/88

Entscheidungsdatum

29.06.1988

Rechtssatz

Sichert die österreichische Muttergesellschaft des ausländischen Arbeitgebers, für den der Arbeitnehmer im Ausland tätig werden soll, dem Arbeitnehmer neben dem vom ausländischen Arbeitgeber im Ausland in Auslandswährung zu entrichtenden Gehalt ein in Österreich in Schilling zu bezahlendes Entgelt zu und übernimmt sie überdies die Ausfallshaftung für das im Ausland zu zahlende Entgelt, sollte es wegen Gesetzesänderung oder höherer Gewalt vom ausländischen Arbeitgeber nicht ausbezahlt werden können, dann ist dieser der Sicherung des Arbeitnehmers durch einen in Österreich durchsetzbaren Rechtsanspruch gegen einen österreichischen Vertragspartner unabhängig von der wirtschaftlichen, politischen und rechtlichen Situation im Land der Beschäftigung dienende Vertrag nicht gemäß Paragraph 45, IPRG nach dem auf den Arbeitsvertrag mit dem ausländischen Arbeitgeber anzuwendenden Recht des ausländischen Beschäftigungsortes, sondern interessengerecht unter Heranziehung des Paragraph eins, Absatz eins, IPRG ausgesprochenen Grundsatzes der stärksten Beziehung nach österreichischem Recht zu beurteilen.

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 130/88
    Entscheidungstext OGH 29.06.1988 9 ObA 130/88
    Veröff: SZ 61/161 = ZfRV 1988,303 (H Hoyer)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0076788

Dokumentnummer

JJR_19880629_OGH0002_009OBA00130_8800000_002