Rechtssatz RS0076797
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0076797
Entscheidungsdatum
19.11.2002
Rechtssatz
Ob jedes einzelne Zitat, insbesondere ob jedes Zitat in seiner gesamten Länge, zwingend, notwendig war, ist nicht erheblich; es reicht aus, wenn das Zitat für die Zwecke der Darstellung hilfreich ist. - "Friedrich-Heer Biographie".
Entscheidungstexte
- 4 Ob 1/95
Entscheidungstext OGH 31.01.1995 4 Ob 1/95
Veröff: SZ 68/26
- 4 Ob 230/02f
Entscheidungstext OGH 19.11.2002 4 Ob 230/02f
Vgl auch; Beisatz: Von einem Zitat kann nur dann gesprochen werden, wenn ein urheberrechtlich geschütztes Werk (ganz oder teilweise) in ein anderes Werk übernommen wird, also auch das zitierende Werk urheberrechtlich schutzfähig ist. Diese Voraussetzung liegt vor, das zitierende Werk auch dann noch als eigenständige Schöpfung bestehen bleiben kann, wenn das Zitat hinweggedacht wird. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0076797
Dokumentnummer
JJR_19950131_OGH0002_0040OB00001_9500000_011