Rechtssatz RS0077226
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0077226
Entscheidungsdatum
16.12.1987
Rechtssatz
Die gemäß dem § 9 Abs 1 Z 4 UrlG mit Rücksicht auf die (hier: vereinbarte dreimonatige) Kündigungsfrist vorzunehmende Prüfung der Zumutbarkeit des Urlaubsverbrauches während der Kündigungsfrist ist wenn ein Fall der fehlenden Möglichkeit des Urlaubsverbrauches ausscheidet in bezug auf die gesamte Kündigungsfrist vorzunehmen. Daß während des Laufes dieser Frist ein neues Urlaubsjahr begonnen hat und daher ein neuer Urlaubsanspruch entstanden ist, bleibt auf den Umfang dieser Prüfung ohne Einfluß.Die gemäß dem Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4, UrlG mit Rücksicht auf die (hier: vereinbarte dreimonatige) Kündigungsfrist vorzunehmende Prüfung der Zumutbarkeit des Urlaubsverbrauches während der Kündigungsfrist ist wenn ein Fall der fehlenden Möglichkeit des Urlaubsverbrauches ausscheidet in bezug auf die gesamte Kündigungsfrist vorzunehmen. Daß während des Laufes dieser Frist ein neues Urlaubsjahr begonnen hat und daher ein neuer Urlaubsanspruch entstanden ist, bleibt auf den Umfang dieser Prüfung ohne Einfluß.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 28/84
Entscheidungstext OGH 13.03.1984 4 Ob 28/84
Veröff: SZ 57/49 = JBl 1985,435 = RdW 1984,316 = Arb 10334
- 9 ObA 159/87
Entscheidungstext OGH 16.12.1987 9 ObA 159/87
Vgl auch; Veröff: WBl 1988,372 = Arb 10695 = RdW 1988,171
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0077226
Dokumentnummer
JJR_19840313_OGH0002_0040OB00028_8400000_001