Rechtssatz RS0077482
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0077482
Geschäftszahl
4Ob406/79; 4Ob24/88; 4Ob99/90
Entscheidungsdatum
26.06.1990
Rechtssatz
Eine Teilnahme am Erwerbsleben kommt nicht nur in den zum eigentlichen Geschäftsgegenstand gehörenden Handlungen, sondern auch in jenen Tätigkeiten zum Ausdruck, die nur eine unterstützende Funktion haben, sofern sie nur überhaupt der geschäftlichen Sphäre zuzuordnen sind. Ein Unternehmer wird daher auch "im geschäftlichen Verkehr" tätig, wenn er die Postdirektion und Telegraphendirektion ersucht, den Namen seines Unternehmens in einer bestimmten Form in das Fernschreibverzeichnis aufzunehmen.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 406/79
Entscheidungstext OGH 15.01.1980 4 Ob 406/79
Veröff: ÖBl 1980,65
- 4 Ob 24/88
Entscheidungstext OGH 14.06.1988 4 Ob 24/88
Auch
- 4 Ob 99/90
Entscheidungstext OGH 26.06.1990 4 Ob 99/90
nur: Ein Unternehmer wird daher auch "im geschäftlichen Verkehr" tätig, wenn er die Postdirektion und Telegraphendirektion ersucht, den Namen seines Unternehmens in einer bestimmten Form in das Fernschreibverzeichnis aufzunehmen. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0077482
Dokumentnummer
JJR_19800115_OGH0002_0040OB00406_7900000_001