Rechtssatz RS0078092
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0078092
Entscheidungsdatum
23.10.1990
Rechtssatz
Auch Ortsnachrichtenblättern mit Anzeigen kommt gleich anderen im Wettbewerb stehenden Unternehmen der Schutz gegen Behinderungswettbewerb nach den allgemeinen Regeln des Wettbewerbsrechtes zu; im kostenlosen Abgeben eines Anzeigenblattes mit redaktionellem Teil allein kann aber eine solche Behinderung noch nicht liegen. Daß die Existenz allenfalls beeinträchtigt oder gefährdet würde, rechtfertigt noch nicht die Beurteilung, daß das kostenlose Verteilen sittenwidrig wäre, hat doch im Geschäftsleben niemand Anspruch auf eine unveränderte Erhaltung seines Kundenkreises. Auch eine neuartige und besonders wirksame Werbung ist nicht schon deshalb aus Gründen der Lauterkeit des Wettbewerbs zu mißbilligen, weil sie den Wettbewerbern unangenehm ist, ist doch das UWG-Recht kein Schutzrecht zur Konservierung von Wettbewerbspositionen.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 127/90
Entscheidungstext OGH 23.10.1990 4 Ob 127/90
Veröff: SZ 63/179 = MR 1991,38
- 4 Ob 144/90
Entscheidungstext OGH 23.10.1990 4 Ob 144/90
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0078092
Dokumentnummer
JJR_19901023_OGH0002_0040OB00127_9000000_003