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Rechtssatz RS0078267×

Rechtssatz RS0078267

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0078267

Entscheidungsdatum

20.04.2010

Rechtssatz

Zu den "geschäftlichen Verhältnissen" im Sinne des Paragraph 2, UWG zählt alles, was mit dem Geschäftsbetrieb zusammenhängt und die gewerbliche Tätigkeit fördern kann (so schon ÖBl 1961,70).

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 35/88
    Entscheidungstext OGH 14.06.1988 4 Ob 35/88
  • 4 Ob 90/92
    Entscheidungstext OGH 23.02.1993 4 Ob 90/92
    Beisatz: Sie betreffen daher regelmäßig nur den Betrieb des Werbenden. Auch die Ankündigung von Umständen, die zwar in der Spähre des Umworbenen liegen, deren Vorliegen aber vom Willen des Werbenden abhängt, betreffen dessen eigene geschäftlichen Verhältnisse und "Kurfürsts-Telefonkarten-Gewinnspiel". (T1)
  • 4 Ob 23/95
    Entscheidungstext OGH 28.03.1995 4 Ob 23/95
    Auch; Beisatz: Irreführende Gewinnspielankündigung. (T2)
  • 4 Ob 54/03z
    Entscheidungstext OGH 25.03.2003 4 Ob 54/03z
    Vgl auch; Beisatz: Wettbewerbswidrig ist das Herbeiführen einer unrichtigen Vorstellung über die zu erwartenden Kosten einer Teilnahme am Gewinnspiel (hier: Telefongewinnspiel durch Anruf einer Mehrwertnummer). (T3); Beisatz: Ist auch irreführend, wenn der als Jackpot blickfangartig herausgestellte Geldbetrag - anders als bei vergleichbaren Auslobungen unter Verwendung des Begriffs "Jackpot" - nicht unter einigen wenigen Gewinnern, sondern unter sämtlichen Teilnehmern ausgeschüttet wird, wodurch mit größter Wahrscheinlichkeit nur ein (nicht mehr zur Auszahlung gelangender) Kleinstgewinn zu erzielen ist. (T4)
  • 4 Ob 20/08g
    Entscheidungstext OGH 11.03.2008 4 Ob 20/08g
  • 17 Ob 34/08m
    Entscheidungstext OGH 24.02.2009 17 Ob 34/08m
    Vgl
  • 4 Ob 137/09i
    Entscheidungstext OGH 20.04.2010 4 Ob 137/09i
    Vgl auch; Beisatz: § 2 UWG erfasst nur Aussagen über das eigene Produkt oder Unternehmen. (T5)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0078267

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2010

Dokumentnummer

JJR_19880614_OGH0002_0040OB00035_8800000_003