Rechtssatz RS0078774
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0078774
Geschäftszahl
4Ob335/73; 4Ob385/76; 4Ob323/80; 4Ob316/82; 4Ob135/94; 4Ob28/97i; 4Ob126/01k; 4Ob61/12t
Entscheidungsdatum
11.05.2012
Rechtssatz
Die Farbe einer Ware, ihre Verpackung oder ihres sonstigen Zubehörs (insbesondere auch die Verwendung mehrerer Farben (Farbkombination), kann in ihrer konkreten Erscheinungsform als Ausstattung im Sinne des § 9 Abs 3 UWG geschützt sein, wenn sie sich innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Kennzeichen für die Herkunft einer Ware aus einem bestimmten Betrieb durchgesetzt hat (Aral-Blau-Weiß).Die Farbe einer Ware, ihre Verpackung oder ihres sonstigen Zubehörs (insbesondere auch die Verwendung mehrerer Farben (Farbkombination), kann in ihrer konkreten Erscheinungsform als Ausstattung im Sinne des Paragraph 9, Absatz 3, UWG geschützt sein, wenn sie sich innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Kennzeichen für die Herkunft einer Ware aus einem bestimmten Betrieb durchgesetzt hat (Aral-Blau-Weiß).
Entscheidungstexte
- 4 Ob 335/73
Entscheidungstext OGH 20.11.1973 4 Ob 335/73
Veröff: ÖBl 1974,35 = GRURInt 1975,60
- 4 Ob 385/76
Entscheidungstext OGH 11.01.1977 4 Ob 385/76
Beisatz: Kelly Gelb-Orange-Rot (T1) Veröff: ÖBl 1977,103
- 4 Ob 323/80
Entscheidungstext OGH 15.04.1980 4 Ob 323/80
Beisatz: Verpackung als Kennzeichnung für Jacobs-Kaffee. (T2)
- 4 Ob 316/82
Entscheidungstext OGH 30.03.1982 4 Ob 316/82
Beis wie T2; Beisatz: Dazu ist erforderlich, daß sich die Verpackung als solche als Unternehmenskennzeichen durchgesetzt hat. Der Bekanntheitsgrad der Verpackung ist aber mit dem Bekanntheitsgrad der in der Werbung im Zusammenhang mit dem Firmenschlagwort "Jacobs" verwendeten Kaffeesortenbezeichnung "Monarch" nicht gleichzusetzen. (T3)
- 4 Ob 135/94
Entscheidungstext OGH 06.12.1994 4 Ob 135/94
Auch
- 4 Ob 28/97i
Entscheidungstext OGH 25.02.1997 4 Ob 28/97i
Auch; Beisatz: Hier: roter Einband für juristische Fachwerke. (T4)
- 4 Ob 126/01k
Entscheidungstext OGH 12.06.2001 4 Ob 126/01k
Auch
- 4 Ob 61/12t
Entscheidungstext OGH 11.05.2012 4 Ob 61/12t
Vgl auch; Beisatz: Hier: Schwedenbomben‑Verpackung. (T5)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0078774
Zuletzt aktualisiert am
09.07.2012
Dokumentnummer
JJR_19731120_OGH0002_0040OB00335_7300000_003