Rechtssatz RS0078833
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0078833
Entscheidungsdatum
12.07.1994
Rechtssatz
Ästhetische Formelemente einer Ware, die nicht weggedacht werden können, ohne daß sich auch das Wesen (die Eigenart) der Ware ändert, sind nicht ausstattungsfähig, machen sie doch für den Verkehr gerade das Wesen der Ware oder ihren Wert aus, weshalb sie nicht den Charakter eines "Zeichens" haben können. Andante-Lampe
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0078833
Dokumentnummer
JJR_19940712_OGH0002_0040OB00059_9400000_008