Rechtssatz RS0079006
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0079006
Entscheidungsdatum
10.07.2007
Rechtssatz
Das durch einen Gestattungsvertrag erlangte Recht besteht nur darin, daß der Kennzeicheninhaber gegenüber seinem Vertragspartner auf die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen verzichtet, nicht aber - sofern das nicht besonders vereinbart wird - in der Verpflichtung des Kennzeicheninhabers, niemandem anderen den Kennzeichengebrauch ebenfalls zu gestatten. In diesem Fall kann sich aber der Vertragspartner des Kennzeicheninhabers einem anderen Vertragspartner gegenüber nicht auf die Priorität des Kennzeicheninhabers stützen.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 96/92
Entscheidungstext OGH 24.11.1992 4 Ob 96/92
Veröff: ÖBl 1993/21
- 4 Ob 1079/92
Entscheidungstext OGH 15.12.1992 4 Ob 1079/92
Auch
- 4 Ob 115/94
Entscheidungstext OGH 18.10.1994 4 Ob 115/94
Auch; Beisatz: Der Begünstigte erwirbt damit kein abgeleitetes, sondern - durch Annahme und Gebrauch (BGHZ 10, 196) - ein originäres Kennzeichenrecht mit entsprechend jüngerer Priorität ("Slender You"). (T1) Veröff: SZ 67/174
- 4 Ob 216/98p
Entscheidungstext OGH 20.10.1998 4 Ob 216/98p
Vgl; Beis wie T1 nur: Der Begünstigte erwirbt damit kein abgeleitetes, sondern - durch Annahme und Gebrauch (BGHZ 10, 196) - ein originäres Kennzeichenrecht. (T2) Veröff: SZ 71/168
- 4 Ob 103/07m
Entscheidungstext OGH 10.07.2007 4 Ob 103/07m
Auch; Beis wie T1
- 17 Ob 11/07b
Entscheidungstext OGH 10.07.2007 17 Ob 11/07b
nur: Das durch einen Gestattungsvertrag erlangte Recht besteht nur darin, daß der Kennzeicheninhaber gegenüber seinem Vertragspartner auf die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen verzichtet. (T3); Beisatz: Eine Gestattung, die ohne ausdrückliche oder sich zweifelsfrei aus den Umständen ergebende zeitliche Begrenzung erteilt wurde, bedarf zu ihrer Auflösung der Kündigung; eine solche ist nur aus wichtigem Grund möglich. (T4)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0079006
Dokumentnummer
JJR_19921124_OGH0002_0040OB00096_9200000_001