Rechtssatz RS0079430
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0079430
Entscheidungsdatum
12.05.1992
Rechtssatz
Personen, denen Gratisgaben unter der Voraussetzung versprochen oder gewährt werden, daß sie eine Zeitung kaufen, sind in diesem Zusammenhang immer Verbraucher (§ 1 Abs 1 KSchG), so daß die Verwirklichung des Tatbestandes nach § 9 a Abs 1 Z 2 UWG nicht in Frage kommt.Personen, denen Gratisgaben unter der Voraussetzung versprochen oder gewährt werden, daß sie eine Zeitung kaufen, sind in diesem Zusammenhang immer Verbraucher (Paragraph eins, Absatz eins, KSchG), so daß die Verwirklichung des Tatbestandes nach Paragraph 9, a Absatz eins, Ziffer 2, UWG nicht in Frage kommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0079430
Dokumentnummer
JJR_19920512_OGH0002_0040OB00054_9200000_002