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Rechtssatz RS0079643

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0079643

Geschäftszahl

4Ob324/76

Entscheidungsdatum

27.04.1976

Rechtssatz

Erfolgt die Veräußerung der Konkursware derart, daß der Wiederverkäufer der Waren diese in einem mehr oder weniger engen und kaum kontrollierbaren Zusammenhang mit seinen eigenen Waren verkauft und auf diese Weise den durch die Ankündigung des Verkaufes der Konkurswaren hervorgerufenen Werbeeffekt für den Verkauf seiner eigenen Ware ausnützt, widerspricht dies dem Regelungszweck des Paragraph 30, UWG. Daran ändert auch die dem wettbewerbswidrigen Vorgehen vorangehende konkursgerichtliche Genehmigung des Vertrages zwischen Wiederverkäufer und Masseverwalter nichts.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 324/76
    Entscheidungstext OGH 27.04.1976 4 Ob 324/76
    Beisatz: Konkursverkauf I (T1) Veröff: ÖBl 1976,97

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0079643

Dokumentnummer

JJR_19760427_OGH0002_0040OB00324_7600000_005