Rechtssatz RS0079835
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0079835
Entscheidungsdatum
10.03.1998
Norm
WEG 1975 §1 Abs1
WEG 1975 idF 3.WÄG §1 Abs3
Rechtssatz
Der bloße Umstand, daß an einer Wohnung Wohnungseigentum nicht bestehen kann, nimmt ihr nicht den Charakter als Wohnung, sodaß sie Objekt der Eigennutzung eines Miteigentümers, aber auch eines Mietvertrages sein kann; er macht sie auch nicht zu einem allgemeinen Teil des Hauses, weil eine Substandardwohnung iSd § 1 Abs 3 WEG typischerweise individuell genutzt wird und nach dem Willen des Gesetzgebers auch weiterhin für die Befriedigung von Wohnbedürfnissen zur Verfügung stehen soll. Nur die Begründung von Wohnungseigentum an Substandardwohnungen (in der speziellen Definition des § 1 Abs 3 nF WEG) wollte der Gesetzgeber ausschließen.Der bloße Umstand, daß an einer Wohnung Wohnungseigentum nicht bestehen kann, nimmt ihr nicht den Charakter als Wohnung, sodaß sie Objekt der Eigennutzung eines Miteigentümers, aber auch eines Mietvertrages sein kann; er macht sie auch nicht zu einem allgemeinen Teil des Hauses, weil eine Substandardwohnung iSd Paragraph eins, Absatz 3, WEG typischerweise individuell genutzt wird und nach dem Willen des Gesetzgebers auch weiterhin für die Befriedigung von Wohnbedürfnissen zur Verfügung stehen soll. Nur die Begründung von Wohnungseigentum an Substandardwohnungen (in der speziellen Definition des Paragraph eins, Absatz 3, nF WEG) wollte der Gesetzgeber ausschließen.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 138/95
Entscheidungstext OGH 23.04.1995 5 Ob 138/95
Vgl auch; Beisatz: Daran vermag auch die Tatsache nichts zu ändern, daß die Antragsteller die nach wie vor selbständige Wohnungen darstellenden Objekte nunmehr mit einem anderen Namen versehen, nämlich mit der Bezeichnung "für Wohnzwecke genutzte Einheit". Dabei handelt es sich bloß um ein Spiel mit Worten, das am tatsächlichen und rechtlichen Charakter dieser Objekte nichts zu ändern vermag; unter ausdrücklicher Ablehnung von Heindl in WoBl 1995, 38 [39]. (T1) Veröff: SZ 69/98
- 5 Ob 126/95
Entscheidungstext OGH 12.12.1995 5 Ob 126/95
- 5 Ob 19/96
Entscheidungstext OGH 13.03.1996 5 Ob 19/96
Vgl auch; Beisatz: § 1 Abs 3 WEG erscheint verfassungskonform. (T2)
- 5 Ob 2095/96s
Entscheidungstext OGH 30.04.1996 5 Ob 2095/96s
Vgl auch; Beis wie T1
- 5 Ob 374/97d
Entscheidungstext OGH 10.03.1998 5 Ob 374/97d
Vgl
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0079835
Dokumentnummer
JJR_19951212_OGH0002_0050OB00126_9500000_004