Rechtssatz RS0080098
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0080098
Entscheidungsdatum
11.05.2005
Rechtssatz
Ein förmliches Verbesserungsverfahren zur Behebung des Mangels einer Anwaltsunterschrift in Prozessen mit Anwaltspflicht hat auch bei einer zu Gericht aufgenommenen Protokollarklage stattzufinden. Dem Kläger muß Gelegenheit geboten werden, während angemessener Frist zu überdenken, ob er dem Verbesserungsauftrag nachkommen will oder nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0080098
Dokumentnummer
JJR_19950727_OGH0002_0010OB00589_9500000_003