Rechtssatz RS0081336
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0081336
Geschäftszahl
7Ob14/87 (7Ob15/87-7Ob17/87); 7Ob1/93; 7Ob219/20m
Entscheidungsdatum
30.06.2021
Rechtssatz
In der Kaskoversicherung sind wohl die Gesellschafter und Organe einer Personengesellschaft mitversichert, nicht aber jene einer Kapitalgesellschaft; ebenso nicht die Mitglieder oder Vorstandsmitglieder eines Vereins (vgl SZ 52/112).In der Kaskoversicherung sind wohl die Gesellschafter und Organe einer Personengesellschaft mitversichert, nicht aber jene einer Kapitalgesellschaft; ebenso nicht die Mitglieder oder Vorstandsmitglieder eines Vereins vergleiche SZ 52/112).
Entscheidungstexte
- 7 Ob 14/87
Entscheidungstext OGH 16.04.1987 7 Ob 14/87
Veröff: VersRdSch 1988,100
- 7 Ob 1/93
Entscheidungstext OGH 17.02.1993 7 Ob 1/93
Teilweise abweichend; nur: In der Kaskoversicherung sind wohl die Gesellschafter und Organe einer Personengesellschaft mitversichert, nicht aber die Mitglieder oder Vorstandsmitglieder eines Vereins. (T1) Beisatz: In Fällen, in denen schon bei Abschluß des Kaskoversicherungsvertrages vorgesehen wird, daß die versicherte Sache auch von Dritten benützt wird, Mitglieder eines Fliegerclubs, die Vereinsflugzeuge benützen, ohne daß damit eine Risikoerhöhung verbunden ist, ist der Einschluß des Sachersatzinteresses dieser Dritten in die Kaskoversicherung des Eigentümers anzunehmen. (T2) Veröff: SZ 66/19 = EvBl 1993/163 S 660 = ZVR 1994/31 S 87 = VersR 1993,1301 = VersRdSch 1993,200
- 7 Ob 219/20m
Entscheidungstext OGH 30.06.2021 7 Ob 219/20m
Auch; Beis wie T2 nur: In Fällen, in denen schon bei Abschluss des Kaskoversicherungsvertrages vorgesehen wird, dass die versicherte Sache auch von Dritten benützt wird, ohne dass damit eine Risikoerhöhung verbunden ist, ist der Einschluss des Sachersatzinteresses dieser Dritten in die Kaskoversicherung des Eigentümers anzunehmen. (T3)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0081336
Zuletzt aktualisiert am
06.08.2026
Dokumentnummer
JJR_19870416_OGH0002_0070OB00014_8700000_002