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Rechtssatz RS0081752

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0081752

Geschäftszahl

4Ob572/95

Entscheidungsdatum

24.10.1995

Rechtssatz

Keine notwendige Streitgenossenschaft sämtlicher Miteigentümer, wenn sich ein Mieter gegen Störungen der Ausübung seines Mietrechts durch einen der Mitvermieter zur Wehr setzt. Der Mieter kann den Anspruch entweder nur auf Unterlassung einer konkreten eigenmächtigen Störung oder auch gegen die Ausübung eines vermeintlichen aus dem Miteigentum entspringenden Rechts richten. Werden nur Störungen durch einen mehrerer Vermieter behauptet, ist die Klage - wie bei einer schlichten Unterlassungsklage des Eigentümers gegen einen Störer - nicht notwendig gegen alle Miteigentümer der Bestandsache zu richten, geht es doch nur um das Hintanhalten künftiger Störungen durch den konkreten Störer, nicht aber auch um die Feststellung eines Bestandrechts oder das Nichtbestehen eines aus dem Mietvertrag abgeleiteten Eingriffsrechts.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 572/95
    Entscheidungstext OGH 24.10.1995 4 Ob 572/95

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0081752

Dokumentnummer

JJR_19951024_OGH0002_0040OB00572_9500000_001