Rechtssatz RS0082983
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0082983
Entscheidungsdatum
05.08.2025
Rechtssatz
Verstöße gegen § 1 Abs 3 WEG (1948 = 1975) (hier bezüglich Hausbesorgerwohnung) und darauf aufbauende bücherliche Eintragungen sind mit Nichtigkeit bedroht.Verstöße gegen Paragraph eins, Absatz 3, WEG (1948 = 1975) (hier bezüglich Hausbesorgerwohnung) und darauf aufbauende bücherliche Eintragungen sind mit Nichtigkeit bedroht.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 1/91
Entscheidungstext OGH 25.06.1991 5 Ob 1/91
Veröff: WoBl 1992,22 (Call)
- 3 Ob 113/91
Entscheidungstext OGH 23.10.1991 3 Ob 113/91
- 5 Ob 5/95
Entscheidungstext OGH 13.01.1995 5 Ob 5/95
Beisatz: Nach dem 3.WÄG: § 1 Abs 4 WEG. Das gilt zumindest dann, wenn die Begründung von Wohnungseigentum geradezu (etwa rechtlich) unmöglich ist, was auf Teile der Liegenschaft zutrifft, die notwendigerweise der allgemeinen Benützung dienen. (T1)
- 5 Ob 152/98h
Entscheidungstext OGH 09.06.1998 5 Ob 152/98h
Auch; Beisatz: Die Vermietung der als Hausbesorgerwohnung vorgesehenen Wohnung, an der Wohnungseigentum nicht gültig begründet werden kann, an die Miteigentümer, ist rechtlich unwirksam. (T2)
- 5 Ob 318/99x
Entscheidungstext OGH 07.12.1999 5 Ob 318/99x
Auch; Beisatz: Die Bereinigung hat durch eine der wahren Rechtslage entsprechende Neufestsetzung der Nutzwerte zu erfolgen. (T3); Beisatz: Hier: Während des zweiten Rechtsganges vorgenommener Verkauf der nach dem Grundbuchsstand auf die Hausbesorgerwohnung entfallenden Miteigentumsanteile an die Hausbesorgerin und deren Ehegatten. (T4)
- 5 Ob 52/01k
Entscheidungstext OGH 13.03.2001 5 Ob 52/01k
Vgl auch; Beisatz: Die Nichtigkeit des Wohnungseigentums und der darauf beruhenden Grundbuchseintragungen, wird in einem Verfahren nach § 26 Abs 1 Z 1 WEG nur erläuternd bemerkt, aber nicht ausgesprochen. (T5)
- 5 Ob 147/01f
Entscheidungstext OGH 26.06.2001 5 Ob 147/01f
Auch; Beisatz: Hier: Substandardwohnung gemäß § 1 Abs 3 WEG idF 3. WÄG. (T6)
- 5 Ob 230/01m
Entscheidungstext OGH 12.02.2002 5 Ob 230/01m
Vgl auch
- 5 Ob 129/07t
Entscheidungstext OGH 28.08.2007 5 Ob 129/07t
Auch; Beis wie T5; Beisatz: Die Wohnungseigentumstauglichkeit von Wohnungen, sonstigen selbständigen Räumlichkeiten oder Abstellplätzen ist durch § 2 Abs 2 WEG zwingend geregelt. Nutzwertfestsetzungen und Grundbuchseintragungen, die gegen diese zwingenden Grundsätze verstoßen, sind nichtig. (T7); Beisatz: Es mangelt daher der Antragstellerin im gegenständlichen Fall an der Antragslegitimation nach § 32 Abs 5 WEG 2002. (T8)
- 5 Ob 109/09d
Entscheidungstext OGH 13.10.2009 5 Ob 109/09d
Vgl; Beisatz: Eine mangels eines wohnungseigentumstauglichen Objekts nichtige Einverleibung des Wohnungseigentums kann vor einer rechtlich gesamthaften Sanierung nicht die Grundlage für einzelne, auf dem gesetzwidrigen Zustand aufbauende Eintragungen sein. (T9)
- 5 Ob 18/14d
Entscheidungstext OGH 23.04.2014 5 Ob 18/14d
Auch; Beisatz: Bis zu einer „Rückabwicklung“ sind die „Wohnungseigentümer“ mangels eines dem Gesetz entsprechenden Mindestanteils entgegen dem Grundbuchstand rechtlich nicht Wohnungseigentümer, sondern nur schlichte Miteigentümer. Die Bereinigung hat durch eine der wahren Rechtslage entsprechende Neufestsetzung der Nutzwerte zu erfolgen. (T10)
- 5 Ob 61/16f
Entscheidungstext OGH 25.08.2016 5 Ob 61/16f
Auch; Beis wie T8; Beis wie T10
- 5 Ob 137/17h
Entscheidungstext OGH 29.08.2017 5 Ob 137/17h
- 5 Ob 66/24b
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 30.01.2025 5 Ob 66/24b
Beisatz wie T10
- 5 Ob 79/25s
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 05.08.2025 5 Ob 79/25s
vgl
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0082983
Zuletzt aktualisiert am
22.10.2025
Dokumentnummer
JJR_19910625_OGH0002_0050OB00001_9100000_002