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Rechtssatz RS0083579

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0083579

Geschäftszahl

5Ob112/92

Entscheidungsdatum

24.11.1992

Rechtssatz

Es ist zwar richtig, daß auch das Begehren um Anfertigung von Kopien der Abrechnung oder der Belege auf Kosten des Mieters (Nutzungsberechtigten) zur Abrechnung im weiteren Sinn gehört vergleiche hiezu 5 Ob 98/92 betreffend die Erzwingung auch der Herstellung von Kopien durch Ordnungsstrafen), doch könnte der Beginn des Fristenlaufes durch ein solches Begehren nur dann bis zu dem Zeitpunkt, in dem die gemeinnützige Bauvereinigung dem Begehren entspricht, hinausgeschoben werden, wenn es unmittelbar zum Zeitpunkt der Einsichtgewährung gestellt wird.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 112/92
    Entscheidungstext OGH 24.11.1992 5 Ob 112/92
    Veröff: WoBl 1993,141 (Call)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0083579

Dokumentnummer

JJR_19921124_OGH0002_0050OB00112_9200000_002