Rechtssatz RS0084306
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0084306
Entscheidungsdatum
10.06.2008
Rechtssatz
Eine kostenlose Beförderung von Kaufinteressenten ist keine Zugabe, wenn sie unverbindlich und unabhängig von einem Kauf erfolgt, wohl aber dann, wenn sie nur für den Fall eines Kaufes gewährt wird (Taxispesen bei Altgeräteeintausch).
Entscheidungstexte
- 4 Ob 308/74
Entscheidungstext OGH 19.03.1974 4 Ob 308/74
Veröff: SZ 47/31 = ÖBl 1974,117
- 4 Ob 2062/96f
Entscheidungstext OGH 29.05.1996 4 Ob 2062/96f
nur: Eine kostenlose Beförderung von Kaufinteressenten ist keine Zugabe, wenn sie unverbindlich und unabhängig von einem Kauf erfolgt, wohl aber dann, wenn sie nur für den Fall eines Kaufes gewährt wird. (T1) Beisatz: Die unabhängig von einem Kauf angekündigte verbilligte oder kostenlose Beförderung kann aber einen psychischen Kaufzwang auslösen, der die Kaufinteressenten in ihrer Entscheidungsfreiheit so stark beeinträchtigt, daß sie meinen, "anstandshalber" etwas kaufen zu müssen. (T2)
- 4 Ob 103/08p
Entscheidungstext OGH 10.06.2008 4 Ob 103/08p
nur T1; Beis wie T2; Beisatz: Hier: Gratis-Zahntaxi nach Sopron. (T3); Beisatz: Daran ist auch nach Inkrafttreten der UWG-Novelle 2007 festzuhalten. (T4)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0084306
Zuletzt aktualisiert am
09.07.2008
Dokumentnummer
JJR_19740319_OGH0002_0040OB00308_7400000_004