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Rechtssatz RS0084306

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0084306

Entscheidungsdatum

10.06.2008

Norm

UWG §9a Abs1
ZugG §1

Rechtssatz

Eine kostenlose Beförderung von Kaufinteressenten ist keine Zugabe, wenn sie unverbindlich und unabhängig von einem Kauf erfolgt, wohl aber dann, wenn sie nur für den Fall eines Kaufes gewährt wird (Taxispesen bei Altgeräteeintausch).

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 308/74
    Entscheidungstext OGH 19.03.1974 4 Ob 308/74
    Veröff: SZ 47/31 = ÖBl 1974,117
  • 4 Ob 2062/96f
    Entscheidungstext OGH 29.05.1996 4 Ob 2062/96f
    nur: Eine kostenlose Beförderung von Kaufinteressenten ist keine Zugabe, wenn sie unverbindlich und unabhängig von einem Kauf erfolgt, wohl aber dann, wenn sie nur für den Fall eines Kaufes gewährt wird. (T1) Beisatz: Die unabhängig von einem Kauf angekündigte verbilligte oder kostenlose Beförderung kann aber einen psychischen Kaufzwang auslösen, der die Kaufinteressenten in ihrer Entscheidungsfreiheit so stark beeinträchtigt, daß sie meinen, "anstandshalber" etwas kaufen zu müssen. (T2)
  • 4 Ob 103/08p
    Entscheidungstext OGH 10.06.2008 4 Ob 103/08p
    nur T1; Beis wie T2; Beisatz: Hier: Gratis-Zahntaxi nach Sopron. (T3); Beisatz: Daran ist auch nach Inkrafttreten der UWG-Novelle 2007 festzuhalten. (T4)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0084306

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2008

Dokumentnummer

JJR_19740319_OGH0002_0040OB00308_7400000_004