Rechtssatz RS0085247
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0085247
Entscheidungsdatum
30.07.1996
Rechtssatz
Die Möglichkeit, daß die Anspruchswerberin wegen einer bestehenden geringen Konzentrationsschwäche gelegentlich vergessen könnte, die Kochplatten des Elektroherdes auszuschalten, begründet nicht die Notwendigkeit der Anleitung oder Beaufsichtigung durch Dritte bei der Zubereitung von Mahlzeiten oder sonstiger Verrichtungen Dritter in diesem Zusammenhang.
Entscheidungstexte
- 10 ObS 175/95
Entscheidungstext OGH 20.09.1995 10 ObS 175/95
- 10 ObS 2212/96h
Entscheidungstext OGH 30.07.1996 10 ObS 2212/96h
Vgl; Beisatz: Die tägliche Kontrolle der Beheizung (Gasofen mit Thermostat) ist nur nach dem dafür tatsächlich notwendigen, aber zu vernachlässigenden Zeitaufwand zu bewerten, also mit einer halben Minute täglich oder 15 Minuten im Monat. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0085247
Dokumentnummer
JJR_19950920_OGH0002_010OBS00175_9500000_001