Rechtssatz RS0085516
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0085516
Geschäftszahl
9ObA43/89; 7Ob26/90; 9ObA200/91 (9ObA201/91); 8ObA46/98t; 4Ob84/22i
Entscheidungsdatum
18.10.2022
Rechtssatz
Während der Begriff der wirtschaftlichen Unselbständigkeit die arbeitnehmerähnliche Person vom wirtschaftlich selbständigen Unternehmer abgrenzt, wird die Abgrenzung zwischen einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis und einem Arbeitsverhältnis durch die Kriterien der für den Arbeitnehmer kennzeichnenden persönlichen Abhängigkeit (Weisungsgebundenheit, Eingliederung in den Betrieb, Kontrollunterworfenheit, disziplinäre Verantwortung, persönliche Arbeitspflicht) bestimmt. Liegen diese Kriterien vor, ist der zur Arbeit Verpflichtete ein Arbeitnehmer und keine arbeitnehmerähnliche Person. Liegen sie nicht oder nur in einer so stark abgeschwächten Form vor, daß mangels persönlicher Abhängigkeit die Voraussetzungen eines Arbeitsverhältnisses nicht erfüllt sind, dann kann bei Zutreffen der übrigen Voraussetzungen der wirtschaftlichen Unselbständigkeit Arbeitnehmerähnlichkeit gegeben sein.
Entscheidungstexte
- 9 ObA 43/89
Entscheidungstext OGH 08.02.1989 9 ObA 43/89
Veröff: SZ 62/21
- 7 Ob 26/90
Entscheidungstext OGH 22.11.1990 7 Ob 26/90
Auch; Veröff: VersRdSch 1991,385 = RdW 1991,174 = VersR 1992,214
- 9 ObA 200/91
Entscheidungstext OGH 23.10.1991 9 ObA 200/91
Vgl; Veröff: RZ 1993/26 S 77
- 8 ObA 46/98t
Entscheidungstext OGH 26.02.1998 8 ObA 46/98t
Auch; nur: Während der Begriff der wirtschaftlichen Unselbständigkeit die arbeitnehmerähnliche Person vom wirtschaftlich selbständigen Unternehmer abgrenzt, wird die Abgrenzung zwischen einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis und einem Arbeitsverhältnis durch die Kriterien der für den Arbeitnehmer kennzeichnenden persönlichen Abhängigkeit bestimmt. (T1)
- 4 Ob 84/22i
Entscheidungstext OGH 18.10.2022 4 Ob 84/22i
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0085516
Zuletzt aktualisiert am
22.11.2022
Dokumentnummer
JJR_19890208_OGH0002_009OBA00043_8900000_002