Rechtssatz RS0085628
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0085628
Entscheidungsdatum
15.11.2006
Rechtssatz
Auch mit der in § 54 Abs 2 ASGG genannten Wendung "für ihren Wirkungsbereich" wird nicht auf die Berechtigung zum Abschluss von Kollektivverträgen im Einzelfall abgestellt, sondern nur zum Ausdruck gebracht, dass eine kollektivvertragsfähige Körperschaft nur dann als Antragsteller oder Antragsgegner aufzutreten befugt ist, wenn ein entsprechendes Naheverhältnis zu dem vom Antrag betroffenen Personenkreis besteht, die Körperschaft also nach ihrem sachlichen und persönlichen Wirkungsbereich auch als zur Beteiligung bei Klärung der den Gegenstand des Verfahrens bildenden Frage berufen angesehen werden kann.Auch mit der in Paragraph 54, Absatz 2, ASGG genannten Wendung "für ihren Wirkungsbereich" wird nicht auf die Berechtigung zum Abschluss von Kollektivverträgen im Einzelfall abgestellt, sondern nur zum Ausdruck gebracht, dass eine kollektivvertragsfähige Körperschaft nur dann als Antragsteller oder Antragsgegner aufzutreten befugt ist, wenn ein entsprechendes Naheverhältnis zu dem vom Antrag betroffenen Personenkreis besteht, die Körperschaft also nach ihrem sachlichen und persönlichen Wirkungsbereich auch als zur Beteiligung bei Klärung der den Gegenstand des Verfahrens bildenden Frage berufen angesehen werden kann.
Entscheidungstexte
- 9 ObA 513/89
Entscheidungstext OGH 20.12.1989 9 ObA 513/89
Veröff: SZ 62/217
- 8 ObA 224/97t
Entscheidungstext OGH 30.04.1998 8 ObA 224/97t
- 9 ObA 222/98g
Entscheidungstext OGH 20.01.1999 9 ObA 222/98g
- 9 ObA 260/02d
Entscheidungstext OGH 04.06.2003 9 ObA 260/02d
- 8 ObA 95/05m
Entscheidungstext OGH 13.07.2006 8 ObA 95/05m
Beisatz: Das kann aber hinsichtlich einer Kollektivvertragspartei, der der Arbeitgeber gar nicht mehr angehört, nicht bejaht werden. (T1)
- 9 ObA 193/05f
Entscheidungstext OGH 15.11.2006 9 ObA 193/05f
Beis wie T1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0085628
Dokumentnummer
JJR_19891220_OGH0002_009OBA00513_8900000_003