Rechtssatz RS0085700
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0085700
Entscheidungsdatum
13.10.1993
Rechtssatz
Streitigkeiten in Arbeitsrechtssachen, bei denen es (auch) um das Nutzungsrecht an einer dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber überlassenen Wohnung geht, sind auch dann mit einem fünfzigtausend Schilling übersteigenden Betrag zu bewerten, wenn es sich nicht um reine Bestandstreitigkeiten handelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0085700
Dokumentnummer
JJR_19930708_OGH0002_009OBA01016_9300000_001