Rechtssatz RS0087004
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0087004
Entscheidungsdatum
29.03.1990
Rechtssatz
Die Frage, unter welchen konkreten Umständen im Einzelfall das Wohl des Kindes durch das Verhalten des die Obsorge ausübenden Elternteiles gefährdet ist und die Entziehung dieser Obsorge rechtfertigt, ist im § 176 ABGB nicht ausdrücklich geregelt.Die Frage, unter welchen konkreten Umständen im Einzelfall das Wohl des Kindes durch das Verhalten des die Obsorge ausübenden Elternteiles gefährdet ist und die Entziehung dieser Obsorge rechtfertigt, ist im Paragraph 176, ABGB nicht ausdrücklich geregelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0087004
Dokumentnummer
JJR_19900329_OGH0002_0080OB00551_9000000_002