Rechtssatz RS0088010
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0088010
Entscheidungsdatum
22.01.2025
Rechtssatz
Eine unmittelbare, von Anfang an bestehende gemeinsame Verfügungsmacht (eines Ehepaars) über das Suchtgift schließt sowohl ein Inverkehrsetzen im Sinne des § 12 Abs 1 SGG als auch ein (inhaltsgleiches) Überlassen dieses Suchtgiftes durch den Angeklagten im Sinne des § 16 Abs 1 6.Fall SGG aus (JBl 1980,213 = SSt 50/43). Angesichts des solcherart gegebenen Mitgewahrsams liegt eine tatbildmäßige Weitergabe des Suchtgiftes "longa manu" nicht vor.Eine unmittelbare, von Anfang an bestehende gemeinsame Verfügungsmacht (eines Ehepaars) über das Suchtgift schließt sowohl ein Inverkehrsetzen im Sinne des Paragraph 12, Absatz eins, SGG als auch ein (inhaltsgleiches) Überlassen dieses Suchtgiftes durch den Angeklagten im Sinne des Paragraph 16, Absatz eins, 6.Fall SGG aus (JBl 1980,213 = SSt 50/43). Angesichts des solcherart gegebenen Mitgewahrsams liegt eine tatbildmäßige Weitergabe des Suchtgiftes "longa manu" nicht vor.
Entscheidungstexte
- 13 Os 76/95
Entscheidungstext OGH 16.08.1995 13 Os 76/95
- 15 Os 58/00
Entscheidungstext OGH 04.07.2000 15 Os 58/00
Vgl auch
- 12 Os 53/01
Entscheidungstext OGH 08.11.2001 12 Os 53/01
Vgl auch; Beisatz: Nunmehr SMG BGBl I 1997/112 idgF. (T1)
- 13 Os 19/04
Entscheidungstext OGH 07.04.2004 13 Os 19/04
Auch; Beisatz: Im Fall der Weitergabe eines Suchtmittels schließt nur eine unmittelbare, von Anfang an bestehende gemeinsame Verfügungsmacht über das Suchtgift durch Übergebenden und Empfänger sowohl ein Inverkehrsetzen im Sinne des § 28 Abs 2 vierter Fall SMG als auch ein (inhaltsgleiches) Überlassen dieses Suchtgiftes im Sinne des § 27 Abs 1 sechster Fall SMG aus. (T2)
Beisatz: Die bloße Bestimmung des vom Angeklagten alleine geschmuggelten Suchtgifts für ein weiteres Mitglied der kriminellen Vereinigung begründet noch keinen Mitgewahrsam. (T3)
- 13 Os 67/04
Entscheidungstext OGH 14.07.2004 13 Os 67/04
Auch; Beis wie T2; Beis wie T3
- 14 Os 123/07f
Entscheidungstext OGH 13.11.2007 14 Os 123/07f
Vgl auch; Beisatz: Die vorschriftswidrige Weitergabe von Suchtgift an andere Personen ist - bei Weitergabe einer großen Suchtgiftmenge - dann kein „Inverkehrsetzen" nach § 28 Abs 2 SMG und auch kein (inhaltsgleiches) „Überlassen" von Suchtgift (nach § 27 Abs 1 SMG), wenn diese Personen zuvor schon zumindest (Mit-)Gewahrsam an Suchtgift erlangt und diesen Gewahrsam in weiterer Folge auch nicht aufgegeben haben. (T4)
Beisatz: Der Gewahrsamsbegriff im Zusammenhang mit einem Inverkehrsetzen im Sinn des § 28 Abs 2 vierter Fall SMG ist in gleicher Weise auszulegen wie jener bei den Vermögensdelikten; ein deliktsbezogen unterschiedlicher Bedeutungsinhalt im Hinblick auf das (zumeist ungeschriebene) Tatbildmerkmal „Gewahrsam" ist der Judikatur nicht zu entnehmen. (T5)
- 13 Os 106/07y
Entscheidungstext OGH 05.12.2007 13 Os 106/07y
Vgl auch; Beisatz: Keine Aufrechterhaltung von Mitgewahrsam, wenn gemeinsam mit einer anderen Person erzeugtes Suchtgift in einem (zufolge exklusiver Kenntnis des Codes) nur dem Angeklagten zugänglichen Tresor verwahrt wird. (T6)
- 12 Os 73/08i
Entscheidungstext OGH 19.06.2009 12 Os 73/08i
Vgl; Beisatz: Besteht bei gemeinsam durchgeführten Schmuggelfahrten Mitgewahrsam des den Täter begleitenden Komplizen am Suchtgift, ist die Übernahme des transportierten Suchtgifts in Österreich mangels Begründung eines eigenständigen Gewahrsams durch den am Schmuggel Beteiligten nicht zusätzlich noch als Überlassen im Sinn des § 28a Abs 1 fünfter Fall SMG zu qualifizieren. (T7)
- 15 Os 126/14i
Entscheidungstext OGH 14.01.2015 15 Os 126/14i
Auch
- 14 Os 11/17z
Entscheidungstext OGH 23.05.2017 14 Os 11/17z
Auch
- 14 Os 103/17d
Entscheidungstext OGH 12.12.2017 14 Os 103/17d
Vgl
- 14 Os 84/18m
Entscheidungstext OGH 11.09.2018 14 Os 84/18m
Auch
- 13 Os 91/21p
Entscheidungstext OGH 12.01.2022 13 Os 91/21p
Vgl; vgl insbesondere Beis wie T2; vgl insbesondere Beis wie T3; Beisatz: Mitgliedschaft an derselben kriminellen Vereinigung begründet nicht per se (von Anfang an bestehenden) Mitgewahrsam, der die Möglichkeit wechselseitigen „Überlassens“ ausschlösse. (T8)
- 15 Os 138/24v
Entscheidungstext OGH 22.01.2025 15 Os 138/24v
vgl
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0088010
Zuletzt aktualisiert am
25.04.2025
Dokumentnummer
JJR_19950816_OGH0002_0130OS00076_9500000_001