Rechtssatz RS0089409
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0089409
Entscheidungsdatum
25.05.2011
Rechtssatz
Dass ein Anspruch eines nicht vom Arbeitsverhältnis beteiligten Dritten gegen den Arbeitgeber dem Arbeitnehmer abgetreten wird, macht das über diesen Anspruch abzuführende Verfahren nicht zur Arbeitsrechtssache im Sinne des § 50 ASGG.Dass ein Anspruch eines nicht vom Arbeitsverhältnis beteiligten Dritten gegen den Arbeitgeber dem Arbeitnehmer abgetreten wird, macht das über diesen Anspruch abzuführende Verfahren nicht zur Arbeitsrechtssache im Sinne des Paragraph 50, ASGG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0089409
Zuletzt aktualisiert am
26.07.2011
Dokumentnummer
JJR_20020808_OGH0002_008OBA00155_02F0000_001