Rechtssatz RS0090356
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0090356
Geschäftszahl
12Os166/82; 9Os41/83 (9Os42/83)
Entscheidungsdatum
15.03.1983
Rechtssatz
Wird die Vollziehung der Unterbringung in der Rückfallstäterschaft durch den Vollzug einer Freiheitsstrafe unterbrochen, so entfällt für dessen Dauer die Notwendigkeit einer Prüfung nach § 25 Abs 3 StGB.Wird die Vollziehung der Unterbringung in der Rückfallstäterschaft durch den Vollzug einer Freiheitsstrafe unterbrochen, so entfällt für dessen Dauer die Notwendigkeit einer Prüfung nach Paragraph 25, Absatz 3, StGB.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0090356
Dokumentnummer
JJR_19821028_OGH0002_0120OS00166_8200000_002