Rechtssatz RS0091200
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0091200
Entscheidungsdatum
19.01.2022
Rechtssatz
Der lange Deliktszeitraum und die Wiederholung von einzelnen Beischlafshandlungen an zwei Geschwistern können neben dem Zusammentreffen von Verbrechen und Vergehen als Erschwerungsumstände gewertet werden, weil § 33 Z 1 StGB mehrere eigene Erschwerungsumstände (arg: oder) aufzählt, die verschiedene Kriterien einer gesteigerten Schuld (demonstrativ) aufzuzeigen.Der lange Deliktszeitraum und die Wiederholung von einzelnen Beischlafshandlungen an zwei Geschwistern können neben dem Zusammentreffen von Verbrechen und Vergehen als Erschwerungsumstände gewertet werden, weil Paragraph 33, Ziffer eins, StGB mehrere eigene Erschwerungsumstände (arg: oder) aufzählt, die verschiedene Kriterien einer gesteigerten Schuld (demonstrativ) aufzuzeigen.
Entscheidungstexte
- 12 Os 128/90
Entscheidungstext OGH 08.11.1990 12 Os 128/90
- 11 Os 161/03
Entscheidungstext OGH 30.03.2004 11 Os 161/03
Auch; nur: Der lange Deliktszeitraum und die Wiederholung können neben dem Zusammentreffen von Verbrechen und Vergehen als Erschwerungsumstände gewertet werden, weil § 33 Z 1 StGB mehrere eigene Erschwerungsumstände aufzählt, die verschiedene Kriterien einer gesteigerten Schuld (demonstrativ) aufzeigen. (T1)
- 15 Os 50/06a
Entscheidungstext OGH 09.11.2006 15 Os 50/06a
Auch; nur: Der lange Deliktszeitraum kann als erschwerend gewertet werden. (T2)
- 13 Os 87/06b
Entscheidungstext OGH 08.11.2006 13 Os 87/06b
Auch; nur T1; Beisatz: Kein Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot. (T2a)
Bem: Änderung der versehentlich ein zweites Mal vergebenen Beisatznummer (T2) auf (T2a) - Juni 2016 (T2b)
- 13 Os 70/07d
Entscheidungstext OGH 01.08.2007 13 Os 70/07d
Auch; nur T1; nur T2
- 14 Os 33/16h
Entscheidungstext OGH 24.05.2016 14 Os 33/16h
Auch; nur T1
- 28 Ds 1/21t
Entscheidungstext OGH 19.01.2022 28 Ds 1/21t
Vgl
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0091200
Zuletzt aktualisiert am
23.03.2022
Dokumentnummer
JJR_19901108_OGH0002_0120OS00128_9000000_001