Rechtssatz RS0091335
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0091335
Entscheidungsdatum
17.12.2007
Rechtssatz
Bei zwei in kurzer zeitlicher Folge auf eine Nötigung zur Duldung des Beischlafes gerichteten Tathandlungen ist eine Deliktswiederholung, somit eine Realkonkurrenz der Delikte nach § 201 Abs 1 oder Abs 2 StGB (nF), stets dann anzunehmen, wenn der nachfolgende Vergewaltigungsakt auf einem gesonderten Willensentschluss des Täters beruht, der nicht nur wegen seiner schon aus objektiven Gründen anzunehmenden Eigenständigkeit, sondern auch wegen der willensmäßigen Selbständigkeit die Annahme eines realkonkurrierenden (gleichartigen) Deliktes fordert.Bei zwei in kurzer zeitlicher Folge auf eine Nötigung zur Duldung des Beischlafes gerichteten Tathandlungen ist eine Deliktswiederholung, somit eine Realkonkurrenz der Delikte nach Paragraph 201, Absatz eins, oder Absatz 2, StGB (nF), stets dann anzunehmen, wenn der nachfolgende Vergewaltigungsakt auf einem gesonderten Willensentschluss des Täters beruht, der nicht nur wegen seiner schon aus objektiven Gründen anzunehmenden Eigenständigkeit, sondern auch wegen der willensmäßigen Selbständigkeit die Annahme eines realkonkurrierenden (gleichartigen) Deliktes fordert.
Entscheidungstexte
- 12 Os 80/90
Entscheidungstext OGH 30.08.1990 12 Os 80/90
Veröff: EvBl 1991/13 S 67 = JBl 1991,255
- 14 Os 112/93
Entscheidungstext OGH 14.09.1993 14 Os 112/93
Vgl auch; Beisatz: Mehrere zeitlich nicht allzusehr differierende Ausführungshandlungen stellen jedoch, sofern sie von einem einheitlichen - wenngleich im Verlauf der Tat modifizierten - Vorsatz umspannt und planmäßig auf Vollendung eines und desselben Verbrechens ausgerichtet sind, eine Straftat dar, und zwar auch dann, wenn eine (erste) Ausführungshandlung fehl schlägt und eine weitere folgt. (T1)
- 13 Os 5/01
Entscheidungstext OGH 28.03.2001 13 Os 5/01
Auch; Beis wie T1
- 14 Os 42/03
Entscheidungstext OGH 24.06.2003 14 Os 42/03
Vgl auch
- 11 Os 53/05m
Entscheidungstext OGH 27.09.2005 11 Os 53/05m
Vgl auch
- 15 Os 59/07a
Entscheidungstext OGH 17.12.2007 15 Os 59/07a
Vgl auch; Beisatz: Hier: Zeitlich auseinander liegende auf gesonderten Willensentschluss beruhende beischlafähnliche Handlungen. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0091335
Dokumentnummer
JJR_19900830_OGH0002_0120OS00080_9000000_003