Rechtssatz RS0091719
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0091719
Entscheidungsdatum
21.11.1989
Rechtssatz
Für die Annahme geringer Schuld genügt keineswegs schon das Fehlen von Begleitumständen, die einen intensiven Tätervorsatz indizieren, es muß vielmehr umgekehrt eine besonders geringe Intensität, wie etwa eine ganz untergeordnete Tatbeteiligung oder eine massive Verleitung durch andere, dargetan werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0091719
Dokumentnummer
JJR_19891121_OGH0002_0150OS00101_8900000_004