Rechtssatz RS0093247
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0093247
Entscheidungsdatum
22.09.2009
Rechtssatz
Unter dem Begriff "Vorteil" im § 166 Abs 2 StGB ist nicht nur ein materieller Vermögenszuwachs, sondern auch eine bloß ideelle Interessensbefriedigung zu verstehen.Unter dem Begriff "Vorteil" im Paragraph 166, Absatz 2, StGB ist nicht nur ein materieller Vermögenszuwachs, sondern auch eine bloß ideelle Interessensbefriedigung zu verstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0093247
Zuletzt aktualisiert am
30.10.2009
Dokumentnummer
JJR_19890905_OGH0002_0110OS00101_8900000_001