Rechtssatz RS0094500
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0094500
Entscheidungsdatum
26.09.2018
Rechtssatz
Der strafrechtlich relevante Wert des veruntreuten Guts bei Verkauf von unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen wird alternativ von zwei Höchstgrenzen bestimmt, nämlich einerseits dem Verkehrswert der Sache, andererseits dem noch aushaftenden Kaufpreisrest. Dem Täter kann nur der jeweils niedrigere dieser beiden Beträge angelastet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0094500
Zuletzt aktualisiert am
22.10.2018
Dokumentnummer
JJR_19800911_OGH0002_0120OS00078_8000000_001