Rechtssatz RS0095286
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0095286
Entscheidungsdatum
03.06.2009
Rechtssatz
Bei der Frage, ob sich der Täter durch den Druck der Verhältnisse zur Gutmachung des Schadens "gezwungen" sieht (vgl ÖJZ-LSK 1976/58 ua), kommt es ausschließlich auf seine Vorstellungen über die Möglichkeit einer erfolgreichen Verweigerung der Schadensgutmachung und nicht darauf an, ob er vermeint, unter den gegebenen Umständen bloß durch sie einer Verurteilung entgehen zu können.Bei der Frage, ob sich der Täter durch den Druck der Verhältnisse zur Gutmachung des Schadens "gezwungen" sieht vergleiche ÖJZ-LSK 1976/58 ua), kommt es ausschließlich auf seine Vorstellungen über die Möglichkeit einer erfolgreichen Verweigerung der Schadensgutmachung und nicht darauf an, ob er vermeint, unter den gegebenen Umständen bloß durch sie einer Verurteilung entgehen zu können.
Entscheidungstexte
- 10 Os 40/86
Entscheidungstext OGH 22.04.1986 10 Os 40/86
- 15 Os 119/03
Entscheidungstext OGH 09.10.2003 15 Os 119/03
Auch
- 14 Os 95/05
Entscheidungstext OGH 20.09.2005 14 Os 95/05
Auch
- 15 Os 59/09d
Entscheidungstext OGH 03.06.2009 15 Os 59/09d
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0095286
Zuletzt aktualisiert am
03.08.2009
Dokumentnummer
JJR_19860422_OGH0002_0100OS00040_8600000_001