Rechtssatz RS0095436
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0095436
Entscheidungsdatum
09.11.1993
Rechtssatz
Der Tatbestand ist auch erfüllt, wenn das Schutzobjekt all die mit der Prostitutionsausübung im Ausland verbundenen Tatsachen erkennt, denn es soll gegen die mit der Tat gewöhnlich verbundenen Gefahren auch gegen seinen Willen geschützt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0095436
Dokumentnummer
JJR_19931109_OGH0002_0110OS00134_9300000_005