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Rechtssatz RS0095438

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0095438

Geschäftszahl

13Os54/86

Entscheidungsdatum

12.06.1986

Rechtssatz

Der Begriff des "Zuführens" im Sinn des Paragraph 217, StGB - der allerdings die Entfaltung einer über die bloße Erteilung eines Ratschlags oder die Leistung von Hilfsdiensten hinausgehenden Mittlertätigkeit erfordert - setzt nicht voraus, daß der Täter den Willen des Schutzobjekts beeinflußt, also dieses erst dazu veranlaßt, in einem Land, dessen Staatsangehörigkeit es nicht besitzt und wo es sich bisher nicht aufhielt, der Prostitution nachzugehen. Es genügt das Schaffen der Voraussetzungen für die Ausübung der Prostitution in dem anderen Staat.

Entscheidungstexte

  • 13 Os 54/86
    Entscheidungstext OGH 12.06.1986 13 Os 54/86

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0095438

Dokumentnummer

JJR_19860612_OGH0002_0130OS00054_8600000_001